- a priori
- von vornherein
* * *
a pri|o|ri Ggs a posteriori1. ohne Erfahrungsgrundlage (gegeben), allein aus der Vernunft, dem Denken stammend2. rein begrifflich[lat., „vom Früheren her“]* * *
a) (Philos.) von der Erfahrung od. Wahrnehmung unabhängig; aus der Vernunft durch logisches Schließen gewonnen; aus Vernunftgründen:eine Erkenntnis, ein Urteil a p.;etw. a p. verurteilen;das bedeutet a p. keinen Widerspruch.* * *
A prioriDie wörtliche Übersetzung dieser lateinischen Fügung lautet: »vom Früheren her«; sie wird bildungssprachlich in der Bedeutung »von vornherein, grundsätzlich« gebraucht: Unkontrollierter Einsatz von Schusswaffen muss a priori abgelehnt werden.* * *
a pri|o|ri [lat. = vom Früheren her, zu: prior, ↑Prior]: a) (Philos.) von der Erfahrung od. Wahrnehmung unabhängig; aus der Vernunft durch logisches Schließen gewonnen; aus Vernunftgründen: eine Erkenntnis, ein Urteil a p.; b) (bildungsspr.) von vornherein, grundsätzlich; ohne weitere Beweise: etw. a p. verurteilen; Arbeits- und Sozialwelt bedeuten a p. keinen Widerspruch mehr (Welt 3. 7. 1965, Die geist. Welt 1).
Universal-Lexikon. 2012.